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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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Werner
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am 19. 10. 2004 um 20:52 |
Hi,
die Garantie als freiwillige Leistung wird oft vom Hersteller nach Einbau der Gasanlage nicht aufrecht erhalten( nur auf den Motor als umgebautes Teil). Gesetzliche Sachmängelhaftung bleibt unberührt, so wie Uwe He schon sagt.Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte eine Garantie-Ausfall-Versicherung abschließen.Diese wird aber nicht von sehr vielen Umrüstern angeboten. Ansonsten wäre dein Fahrzeug gut umrüstbar.
Viel Erfolg
Werner
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UweHe
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am 19. 10. 2004 um 18:34 |
Hi,
in der Theorie (d.h. lt. Gesetz) bleibt die Sachmängelhaftung uneingeschränkt erhalten. In der Praxis machen die Hersteller oftmals Schwierigkeiten. Genau genommen ist die Rechtslage aber eindeutig.
CU,
Uwe
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GerhardT
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am 19. 10. 2004 um 18:30 |
Die Umrüster-Datenbank von www.gas-tankstellen.de kennt 7 deutsche Umrüster, die zugleich Renault-Händler sind.
HTH,
Gerhard
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Garfield
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am 19. 10. 2004 um 18:23 |
Ich bin sehr interessiert an einem Einbau einer Autogasanlage in einen Renault Megane Grand Tour 1,6l Baujahr 04.2002
Ist das möglich? Was kostet das? Was ist mit der Garantie von Renault?
Gruß Garfield
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